Rechtsanwalt Vertragsrecht Bonn
Sie beabsichtigen den Abschluss eines wichtigen Vertrages und wollen wegen dessen Bedeutung und finanziellen Volumens nicht einfach etwas unterschreiben, was Ihnen vorgelegt wird?
Sie legen vielmehr Wert darauf, dass der Vertrag zumindest auch Ihre Interessen berücksichtigt?
Das ist nicht nur legitim, sondern dringend anzuraten:
Unser Zivilrecht lässt auch und gerade bei großvolumigen Verträgen (z.B. Eheverträgen, Grundstückskaufverträgen, Bau- und Bauträgerverträgen, Kauf von Unternehmen und Beteiligungen, Yachtkauf, privaten und gewerblichen Mietverträgen, Dienstverträgen für Geschäftsführer und Vorstände, Arbeitsverträgen für leitendes Personal) Verhandlungsspielräume, die Sie für sich nutzen können - oder die andere Seite für sich nutzen wird.
Das gilt auch für Verträge, die kraft Gesetzes nur in notarieller Form wirksam abgeschlossen werden können. Das Erfordernis der notariellen Beurkundung dient dem Schutz der Vertragschließenden vor unüberlegten Entscheidungen. Es ist aber nicht Aufgabe des Notars, die Interessen einer der Vertragsparteien gegen die andere zu vertreten. Haben Sie erst einmal unterschrieben, sind Sie an den Vertragsinhalt gebunden. Der – oft unbewusste – Verzicht auf eine für Sie interessengerechte Regelung oder die Akzeptanz einer für Sie ungünstigen kann für Sie wesentlich teurer werden als die Kosten einer professionellen Beratung.
Gern fertigen wir für Sie einen Vertragsentwurf als Grundlage für die Verhandlungen mit der anderen Seite, prüfen für Sie einen von der anderen Seite vorgelegten Vertragsentwurf oder begleiten Sie auf Wunsch bei den Vertragsverhandlungen.